Der Maklervertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen einem Immobilienmakler und seinem Auftraggeber, die die Rahmenbedingungen für die Vermittlung von Immobilien festlegt. Man unterscheidet drei Arten von Maklerverträgen: den qualifizierten Alleinauftrag, den Alleinauftrag und den Generalauftrag.
In einem Maklervertrag werden wesentliche Punkte und Bedingungen festgelegt, die sowohl den Immobilienmakler als auch den Kunden betreffen:
Der qualifizierte Alleinauftrag ist die exklusivste Form des Maklervertrages. Hier beauftragen Sie einen Makler ausschließlich mit der Vermarktung Ihrer Immobilie und verzichten gleichzeitig auf eine eigene Vermarktung. Sie dürfen selbst keine Käufer suchen.
Der Alleinauftrag ähnelt dem qualifizierten Alleinauftrag, jedoch können Sie auch selbst einen Käufer suchen.
Die Vorteile des qualifizierten Alleinauftrags und des Alleinauftrags liegen auf der Hand: Der Makler investiert mehr Zeit und Ressourcen in Ihre Immobilie, da er von Anfang bis Ende Ihr einziger Ansprechpartner ist. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Makler profitieren Sie von seinen Marktkenntnissen und seinem gezielten Marketingansatz. Alle Angebote und Verhandlungen laufen über den Makler, was eine transparente und strukturierte Kaufabwicklung fördert.
Der Allgemeinauftrag ist die flexibelste Option unter den Maklerverträgen. In diesem Fall können mehrere Makler gleichzeitig und Sie selbst mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragt werden. Sie entscheiden, welche Angebote angenommen werden, und können auch selbst Verkäufe vermitteln.
Ein Allgemeinauftrag ist jedoch nicht zu empfehlen, da mehrere Makler die Immobilie anbieten. Das kann zu einem Preisverfall führen und Ihre Immobilie unseriös wirken lassen.
Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite, um den für Sie passenden Vertrag zu finden. Bei Fragen oder Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.